Google Analytics und der Datenschutz sind nicht die besten Freunde
Cookies, Google Analytics & die Einwilligung
Das für den datenschutzkonformen Einsatz von Analytics eine Anpassung der Datenschutzerklärung notwendig ist hat sich mittlerweile ja rumgesprochen. Auch dass eine IP-Anonymisierungsfunktion im Einsatz befindlich sein sollte. Vielleicht sogar auch, dass man ein Opt-Out-Cookie anzubieten hat.
Aber das diese Opt-Out-Möglichkeit auf mobilen Endgeräten fehlschlägt & anderweitig implementiert werden muss - wissen viele leider nicht.
Wie viele Besucher sind auf einer Webseite unterwegs? Welche Inhalte werden besonders oft gelesen? Wie lange halten sich Nutzer bei den einzelnen Produkten auf? Webseitenbetreiber sind in der Regel sehr daran interessiert, wie sich Seitenbesucher verhalten. Fast alle greifen dabei auf Google Analytics zurück. Doch das Tool muss datenschutzkonform eingesetzt werden.
ADV mit Google vereinbaren
Auftragsdatenverarbeitung
Da ein externer Dienst – Google Analytics – die personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher speichert und auswertet, muss gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 11 BDSG ein Auftrag zur Datenverarbeitung zwischen dem Webseiteninhaber und der Google Inc. geschlossen werden.
Die deutschen Aufsichtsbehörden stellen hierzu eine optimale Mustervereinbarung zur Verfügung.
Code nach Datenschutz anpassen
Anonymisierungscode
Um die Dienste von Google Analytics nutzen zu können, ist zunächst ein Account beim Anbieter einzurichten. Anschließend erhalten Sie den Code eines Scriptes, welchen Sie in Ihrer Webseite einbinden - damit die Daten Ihrer Webseitenbesucher erhoben werden können.
Dieser Code muss allerdings angepasst werden, wenn die Analytics-Einbindung den Datenschutz wahren soll.